Kosten
Ärztliche Praxis für Psychotherapie
Alle gesetzlichen und privaten Kassen
Kosten einer Psychotherapie:
Gesetzlich Krankenversicherte
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt in der Regel die
Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung. Zunächst können Sie an bis
zu fünf sogenannten probatorischen Sitzungen teilnehmen. Hierfür werden
die Kosten auch ohne einen vorherigen Antrag von der Krankenkasse
übernommen. Sie benötigen dazu nur Ihre Versichertenkarte. Falls Sie
regelmäßig psychotherapeutische Termine wahrnehmen möchten, müssen Sie
vorab bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen, die
Formulare dazu erhalten Sie in meiner Praxis.
Privat Versicherte
Die
meisten privaten Krankenversicherungen, ebenso wie die Beihilfe,
erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Es gibt
jedoch Unterschiede der bewilligten Stundenkontingente. Am besten, Sie
setzen sich zunächst mit Ihrer privaten Krankenversicherung in
Verbindung, damit Sie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten.
Selbstzahler
In
Einzelfällen besteht der Wunsch, die Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen oder eine Leistung ist
durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt (z. B.
Coaching, Beratung). Bei der Berechnung der Kosten orientiere ich mich
an der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ.